Auf dieser Website erfahren Sie etwas über das ambulant betreute Wohnen (BeWo) für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und wie wir dieses als professioneller Anbieter - in Kooperation mit unseren Kunden und Kundinnen - ausgestalten.
Die Ambulante Wohnassistenz Aachen (AmbWa) ist ein privatwirtschaftlich organisierter Anbieter von Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfen. (nach SGB XII § 53).
Das Betätigungsfeld der AmbWa ist die Stadt Aachen und der umliegende Teil der Region Aachen.
Wenn Sie etwas über das ambulant betreute Wohnen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen im Allgemeinen erfahren, jedoch nicht zu viel Zeit investieren möchten, empfehlen wir Ihnen, unter dem Hauptmenuepunkt „Ambulant betreutes Wohnen“ den Unterpunkt „Kurze Fragen – knappe Antworten“ anzuklicken. Dort finden Sie eine Reihe von schnellen Antworten zu häufig gestellten Fragen zu diesem Thema.
Wenn Sie etwas genauer informiert werden wollen, möchten wir Sie einladen, der Gliederung unserer Website zu folgen.
In den Unterpunkten des Hauptmenüpunkts „Ambulant betreutes Wohnen“ gehen wir eingehender auf Fragen ein, wie „was ist, das eigentlich?“, „für wen ist es gedacht?“, „wie funktioniert es praktisch“ oder „wer trägt die Kosten?“. Dort erläutern wir auch unsere individuell kundenbezogene Arbeitsweise.
In den Unterpunkten des Hauptmenuepunkts „Unser Selbstverständnis“ können Sie etwas über uns erfahren.
Wir stellen Ihnen unsere Wertvorstellungen und Haltungen vor, aus denen sich unser Selbstverständnis als privatwirtschaftlich organisierter Träger speist. Dort geben wir auch einen Einblick in die Zusammensetzung, die Fachlichkeit und die (Lebens-)Erfahrung unseres kollegialen Teams.
Der Begriff „Betreutes Wohnen“ hat heute viele Bedeutungen. Wenn wir von ambulant betreutem Wohnen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sprechen, so meinen wir damit eine Leistung, die im Sozialgesetzbuch unter „Eingliederungshilfen für behinderte Menschen“ beschrieben ist. Sie soll die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern sowie helfen Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegen zu wirken.
geleistet werden.
Das ambulant betreute Wohnen, wie wir es verstehen, soll durch persönlich zugeschnittene Hilfen im Alltag dazu beitragen, die Benachteiligungen bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für die Betroffenen auszugleichen oder zumindest zu lindern. Es soll die eigenständige Lebensführung der/des Betroffenen erhalten oder dazu führen, dass er /sie eines Tages, ohne auf professionelle Hilfe angewiesen zu sein, selbstständig im selbst gewählten Wohnumfeld leben kann.
Anspruch auf diese Leistung haben zunächst einmal alle Menschen die - nach § 53 des zwölften Buches der Sozialgesetzgebung (SGB XII) Abs.1 - „durch eine Behinderung ... wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind ...“.
Wenn Sie die Leistungen der AmbWa in Anspruch nehmen möchten, ist die Art Ihrer Beeinträchtigungen von Bedeutung. Die Leistungsvereinbarung, die die AmbWa mit den zuständigen finanzierenden Behörden (z. B. dem Landschaftsverband Rheinland) getroffen hat, beschränkt den Personenkreis der von uns Betreuten, auf Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.
Insofern die psychische Beeinträchtigung im Vordergrund steht, sind weitere Beeinträchtigungen, etwa eine Suchterkrankung oder eine körperliche Erkrankung oder Behinderung, nicht hinderlich für eine Leistungsaufnahme im Sinne unserer Leistungsvereinbarung. In anderen Fällen würden wir Ihnen helfen, unseren Möglichkeiten entsprechend, einen für Sie passenderen Anbieter zu finden.
Ob Sie tatsächlich zu den Anspruchsberechtigten gehören und welche Hilfen Sie bekommen können, wird im sogenannten Hilfeplanverfahren entschieden. Zum Einen prüft die finanzierende Behörde, ob ihr Antrag formalrechtlich angenommen werden kann, zum Anderen wird der gemeinsam von Ihnen und uns erstellte Hilfeplan einer fachlichen Prüfung unterzogen, die sicherstellen soll, dass Ihnen die richtige und angemessene Hilfe gewährt wird. Im Rahmen dieses Verfahrens gibt es die Hilfeplankonferenz, in der der/die Antragsstellende die Möglichkeit hat, persönlich mit den Fachleuten über seinen/ihren Antrag zu sprechen und Fragen zu klären.
Die Kosten des ambulant betreuten Wohnen (BeWo) werden in der Regel, bei Vorliegen der Voraussetzungen, von der öffentlichen Hand getragen. Die zuständige Behörde prüft anhand der Unterlagen, die mit dem Antrag eingereicht werden, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Da das Verfahren zunächst einmal sehr kompliziert erscheint, unterstützen wir Sie gern bei der Antragstellung, sofern Sie das wünschen.
Für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sind die wichtigsten Unterlagen:
1. Der individuelle Hilfeplan
Darin ist möglichst präzise darzustellen, welcher Art die Beeinträchtigungen, und Fähigkeiten der/des Antragsstellenden sind und welche Konsequenzen sich daraus im Alltag des betroffenen Menschen ergeben (Falldarstellung).
Es ist auszuführen, welche Ziele mit den beantragten Hilfen erreicht werden sollen und mit welchen Vorgehensweisen man diese Ziele erreichen will (Ziele und Methoden).
Es muss dargelegt werden, welche Zeit für die einzelnen Vorgehensweisen benötigt wird und bis wann man am Ziel sein will (Umfang der beantragten Fachleistung).
2. Die fachärztliche Stellungnahme
Hier wird, in der Regel durch einen psychiatrischen Facharzt, die Notwendigkeit der Hilfen aus medizinischer Sicht dargelegt und die Beeinträchtigungen werden nach internationalem Standard (ICD 10) diagnostisch klassifiziert.
3. Der Sozialhilfegrundantrag
Dieser wird zur Prüfung der finanziellen Verhältnisse der/des Beantragenden gebraucht. Darin werden neben den Angaben zur Person u. a. auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der/des Antragsstellenden sowie eventuelle Unterhaltsverpflichtungen oder Unterhaltsansprüche abgefragt.
4. Kopie des Schwerbehindertenausweises
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die möglicherweise noch offen gebliebenen Fragen in der dafür zuständigen Hilfeplankonferenz geklärt werden konnten, wird in der Regel die Kostenübernahme (für die tatsächlich erbrachten und durch die/den Betreuten quittierten Leistungen) für ein Jahr bewilligt. Danach muss jeweils ein Folgeantrag für ein weiteres Jahr gestellt werden, solange weiterhin Hilfen erforderlich sind.
Möglicherweise wüssten sie ja gern schon vor der Antragsstellung, ob das BeWo die richtige Unterstützung für Sie ist oder ob Ihr Antrag überhaupt eine Chance auf Bewilligung hat. Wir laden Sie gern zu einer unverbindlichen Beratung in unser Büro ein. Wenn Sie uns lieber zu sich einladen möchten oder für ein erstes Treffen einen neutralen Ort bevorzugen, können wir uns auch dort zu einem Beratungstermin verabreden. Wenn Sie wünschen, vermitteln wir Ihnen aber auch gern den Kontakt zu den offiziellen Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Aufgrund unserer fachlichen Erfahrung empfehlen wir unseren Kundinnen und Kunden, die gesamte Antragstellung gemeinsam miteinander abzuwickeln. Sie können sich auf Ihren Teil der Mitarbeit konzentrieren, während wir dafür Sorge tragen, dass am Ende alles Notwendige beisammen ist.
Nutzen sie dieses Angebot! Diese Leistungen sind für Sie absolut kostenfrei!
Oberste Leitlinie ist die konsequente Orientierung an den Wünschen, Bedürfnissen und Möglichkeiten unserer Kundinnen und Kunden . Wir leisten Assistenz unter dem Aspekt der „Hilfe zur Selbsthilfe“ - also zur Stärkung der Lebensautonomie von Menschen mit Beeinträchtigungen/ Behinderungen.
Die Betreuungsleistungen werden auf der Grundlage des individuellen Hilfeplans von qualifizierten und erfahrenen Fachkräften erbracht. Das ambulant betreute Wohnen findet als sogenannte aufsuchende Hilfe überwiegend im Lebensumfeld unserer Kundinnen und Kunden statt.
Durch vertrauensbildende, mitfühlende Aktivierung und befähigende Hilfe
Durch Beratung, Assistenz, Anleitung und Coaching wollen wir Sie befähigen Ihre
zu stärken und sich neuen, positiven Lebensperspektiven zu öffnen.
Durch nicht bevormundende Anwaltschaft gegenüber
wollen wir Sie dabei unterstützen, sich für Ihre Rechte und Bedürfnisse stark zu machen.
Im Einzelnen bieten wir u. a. folgende Teilleistungen an:
Natürlich gibt es gelegentlich Tage, an denen es genug ist miteinander eine Tasse Kaffee oder Tee zu trinken und ein nettes Gespräch über alles und nichts zu führen. Vielleicht gehen Sie ja auch gern mal schwimmen, wandern oder shoppen? Vieles ist mit uns möglich!
In diesem Bereich wollen wir Sie über verschiedene Aspekte rund um das ambulant betreute Wohnen informieren. Falls sie uns dabei unterstützen wollen, so sind Sie herzlich eingeladen, uns Ihre Fragen zu schicken. Bei jedem Update der Seite werden die neuen Fragen und Antworten eingearbeitet.
Antwort: Das ambulant betreute Wohnen wie wir es verstehen, leistet Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen persönlich zugeschnittene Hilfestellungen im eigenen Wohnumfeld. Es soll dazu beitragen, die Benachteiligungen bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für diese Menschen auszugleichen oder zumindest zu lindern. Es soll die selbstständige Lebensführung so erhalten und wenn möglich so erweitern, dass ein weitgehend zufriedenstellendes Leben in diesem selbst bestimmten Lebensumfeld möglich ist.
Antwort: Grundsätzlich Anspruch auf diese Leistung haben alle Menschen die - nach § 53 des zwölften Buches der Sozialgesetzgebung (SGB XII) Abs.1 - „durch eine Behinderung ... wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind ...“.
Die AmbWa hat ihr Angebot, auf Grund unserer fachlichen Orientierung, auf Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ausgerichtet.
Antwort: Die Betreuungsleistungen werden auf der Grundlage eines individuellen Hilfeplans von qualifizierten und erfahrenen Fachkräften erbracht. Das ambulant betreute Wohnen findet als sogenannte aufsuchende Hilfe überwiegend im Lebensumfeld unserer Kundinnen und Kunden statt.
Antwort: Wenn die finanziellen Mittel der berechtigten Person die im Sozialrecht festgelegten Freigrenzen nicht überschreiten, übernimmt die öffentliche Hand die volle Finanzierung. Abgerechnet werden die, von der betreuten Person quittierten Leistungen.
Antwort: Offizielle Beratungsstellen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sind die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) sowie Kontakt-, Koordinations- und Beratungsstellen (KoKoBe) für Menschen mit geistigen und anderen Behinderungen. Daneben helfen Ihnen auch die Fachdienste des Gesundheitsamts oder die Behindertenbeauftragten Ihrer Gemeinde. Infomaterial gibt es auch auf der Website des Landschaftsverband Rheinland (LVR) und auf unserer Linkseite.
Antwort: Wir erwarten von unseren Kunden die Bereitschaft, an den gemeinsam erarbeiteten Zielen nach Ihren individuellen Möglichkeiten mitzuwirken. Wir erwarten ebenfalls, dass es eine Bereitschaft gibt, die Betreuung als Unterstützung zur Selbsthilfe aufzufassen und die damit verbundenen Unbequemlichkeiten gemeinsam zu überwinden, auch wenn der Weg manchmal weit ist. Wir wünschen uns, dass wir so vertrauensvoll miteinander umgehen können, wie es Ihre persönlichen Beeinträchtigungen erlauben. Damit wir gemeinsam erreichte Ziele auch miteinander feiern können.
Nach der Grundüberzeugung der AmbWa muss es jedem Menschen möglich sein, unabhängig von seiner persönlichen Disposition, das Recht auf ein weitgehend selbstbestimmtes Leben - unter Beachtung der Rechte anderer - verwirklichen zu können. Um Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen bei der Verwirklichung ihres Rechts auf Selbstbestimmung zu unterstützen, bieten wir - getragen von unseren beruflichen Erfahrungen mit der institutionalisierten (Sozial-)Psychiatrie und dem Funktionsbereich Sozialwirtschaft - ein professionelles Wohnassistenzsystem an, dass sich konsequent an den Wünschen und Bedürfnissen der Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen - also unserer Kundinnen und Kunden - orientiert.
In unserer an Höchstleistungen orientierten Gesellschaft können Menschen mit Beeinträchtigungen der körperlichen, psychisch-seelischen oder sozialen „Leistungsfähigkeit“, auf erhebliche Barrieren bei der Umsetzung ihre Wünsche, nach einer selbstbestimmten Lebensweise stoßen. Im Wesentlichen lassen sich aus unserer Sicht zwei oft miteinander verknüpfte Gründe für das Wirksamwerden solcher Barrieren benennen:
1. Die Anforderungen, die eine selbstbestimmte Lebensweise dem einzelnen Mitglied in unserer Gesellschaft abverlangt, überfordern die derzeit vorhandenen Möglichkeiten der von Beeinträchtigungen betroffenen Menschen.
2. Im Lebensumfeld der betroffenen Menschen finden sich nicht die entsprechenden privaten sozialen Ressourcen, um ihnen, durch begleitende und ausgleichende Maßnahmen - ständig oder vorübergehend - bei der Umsetzung ihrer Bedürfnisse zur Seite zu stehen.
Die Ambulante Wohnassistenz Aachen versteht sich vor diesem Hintergrund als professionelle Assistenzstruktur, die - in Zusammenarbeit mit den betroffenen Menschen - die vorhandenen Möglichkeiten zur selbstverantwortlichen Lebensführung weiterentwickelt. Parallel dazu unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden dabei, die, für eine nachhaltige Verselbstständigung benötigten, privaten und institutionellen Ressourcen in ihrer Umgebung zu erschließen und zu pflegen.
Dabei kommt es uns darauf an, die nötigen „Anpassungsleistungen“ nicht nur einseitig von dem Menschen mit Beeinträchtigungen zu fordern, sondern auch auf die direkt betroffene Umwelt dieses Menschen einzuwirken. Wir sind der Auffassung, dass eine Integration nur gelingen kann, wenn auch das soziale Umfeld bereit ist, das Recht auf ein selbst bestimmtes Leben der Menschen mit Beeinträchtigungen anzuerkennen. Besonders wichtig ist uns hierbei stets die Würde der betroffenen Menschen zu wahren und entsprechend diskret und zurückhaltend - in ihrem Sinne - zu wirken.
Übergeordnetes Ziel aller Aktivitäten der Ambulanten Wohnassistenz Aachen ist es, mit den Kundinnen und Kunden gemeinsam eine, an ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten orientierte Lebensform zu finden. Diese muss dem von Beeinträchtigungen betroffenen Menschen - so weit wie möglich ohne professionelle Hilfestellung - ein stabiles und befriedigendes Leben im privaten Wohnumfeld erlauben.
Wenn es mal nicht so gut klappen sollte, mit der vertrauensvollen Betreuungsbeziehung steht jeder/jedem Betreuten - jederzeit - der direkte Zugang zur Geschäftsführung offen. Als verantwortungsbewusster Anbieter halten wir für unsere Kundinnen und Kunden ein Beschwerdemanagement vor, dass bereits mit Abschluss des Betreuungsvertrags die Kundin/der Kunde mit detaillierten Informationen über lokale, regionale und überregionale Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten versorgt. Zusätzlich liegt dem Vertrag ein vorausgefüllter Beschwerdebogen bei, der es möglich macht, mit sehr wenig Aufwand eine fundierte Beschwerde zu formulieren.
Die AmbWa legt großen Wert auf ein Kollegium aus verschiedenen Berufsgruppen, mit verschiedensten Lebensläufen und Lebenserfahrungen. Wir sind davon überzeugt, dass nur die, in einem Team zusammenfließende Vielfalt menschlicher und professioneller Erfahrungen eine gute Basis ergibt, um für unsere Kunden eine respektgetragene, nicht bevormundende Spitzenleistung zu erbringen.
Das Fachpersonal setzt sich aus Angehörigen des Erziehungswesens, der Pflegeberufe sowie des Sozialwesens zusammen. Das Hilfspersonal hat ebenfalls nachweisliche Erfahrung in den oben genannten Berufsfeldern. Auch frisch ausgebildete Fachleute erarbeitet sich als Hilfskraft bei der AmbWa - im Umgang mit unseren Kunden - die nötige Berufserfahrung, um nach frühestens einem Jahr als voll einsetzbare Fachkraft anerkannt werden zu können.
Die meisten Teammitglieder haben noch weitere gewerblich-technische, kaufmännische oder akademische Berufe in ihrem Leben erlernt und ausgeübt, sodass wir ein geballtes Fachwissen aus vielen Lebensbereichen einbringen können.
Teambesprechungen, Supervision, Maßnahmen zur Personalentwicklung wie Fortbildung und Mitarbeitergespräche, ein zeitgemäßes Verfahrens- und Terminmanagement sichern die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden sowie die fachliche Qualität der angebotenen Leistungen.
Die Kundenorientierung ist für alle Mitarbeitenden der Ambulanten Wohnassistenz Aachen oberstes Gebot. Die Kundenkontakte werden weitestgehend interaktiv mit der jeweiligen Kundin/dem jeweiligen Kunden gestaltet und sollen möglichst frei von „bürokratischen“ Aktivitäten sein.
Für jeden Kunden/jede Kundin stellt die AmbWa eine Fachkraft als Bezugsbetreuung und Vertrauensperson zur Verfügung. Wenn sich eine vertrauensvolle Betreuungsbeziehung entwickelt hat, bleibt diese Fachkraft die ständige Ansprechpartnerin, solange die Kundin/der Kunde das wünscht und es uns möglich ist.
Im Regelfalle wird die Vertrauensperson mit der Zeit eine Kollegin oder einen Kollegen bei der Kundin/dem Kunden einführen, damit in Urlaubs-, Fortbildungs- oder Krankheitszeiten eine vertraute Person die Vertretung übernehmen kann und natürlich auch um die zu erledigenden Aufgaben sachgerecht auf mehrere Schultern zu verteilen.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 09:00-19:00 Uhr (nicht an Feiertagen)
Feste Besetzung des Sekretariats der AmbWa:
Dienstag bis Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (nicht an Feiertagen)
Beratung zu Hause, in der Klinik im AmbWa-Büro oder anderswo:
Nach vorheriger Vereinbarung.
Wenn sie den Kontakt nicht selbst herstellen wollen oder können, so dürfen Sie gern jemanden Ihres Vertrauens mit der Kontaktaufnahme beauftragen. Wir beantworten jede Kontaktaufnahme so zügig wie möglich.
Die Ambulante Wohnassisten Aachen ist Mitglied der Interessengemeinschaft betreutes Wohnen in der Region Aachen (Ig-BeWo). Die Ig-BeWo ist ein Verbund zur Sicherung der fachlichen Qualität der Dienstleistungen ihrer Mitglieder.
Die AmbWa ist vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) als fachlich qualifizierter Träger des ambulant betreuten selbstständigen Wohnens anerkannt.
Bushaltestelle Scheibenstrasse
(Linien: 2, 5, 12, 15, 22, 23, 25, 35, 43, 45, 55, 65, 75, 166)
Vom Adalbert-Stein-Weg aus biegt man in die Kongressstraße ein, kommt bei der Abzweigung der Augustastraße am alten Gerichtsgebäude vorbei (Achtung rechts vor Links!) und biegt am runden Pastorsplatz links ab (¾ um den Kreis) in die Sophienstraße. Dann überquert man die Charlottenstraße und nach etwa 50 Metern biegt man auf der rechten Straßenseite zwischen Haus Nr. 8 und Haus Nr.16 in die Toreinfahrt ein. (Keine Parkmöglichkeit im Hof!) Schräg links ist die Tür mit der blauen 14 zu sehen.
Bushaltestelle Viktoriaallee
(Linien: 33,34,57)
Von der Oppenhoffallee biegt man in die Viktoriastraße (nicht Viktoriaallee!) ein. An der nächsten Kreuzung biegt man rechts in die Sophienstraße ein. Am kleinen Park vorbei, biegt man auf der linken Straßenseite zwischen Haus Nr.16 und Haus Nr.8 in die Toreinfahrt ein. (Keine Parkmöglichkeit im Hof!) Schräg links ist die Tür mit der blauen 14 zu sehen.