Wer trägt die Kosten dieser Leistung und wie bekommen Sie Zugang dazu?

Die Kosten des ambulant betreuten Wohnen (BeWo) werden in der Regel, bei Vorliegen der Voraussetzungen, von der öffentlichen Hand getragen. Die zuständige Behörde prüft anhand der Unterlagen, die mit dem Antrag eingereicht werden, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Da das Verfahren zunächst einmal sehr kompliziert erscheint, unterstützen wir Sie gern bei der Antragstellung, sofern Sie das wünschen.

Für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sind die wichtigsten Unterlagen:

1. Der individuelle Hilfeplan
Darin ist möglichst präzise darzustellen, welcher Art die Beeinträchtigungen, und Fähigkeiten der/des Antragsstellenden sind und welche Konsequenzen sich daraus im Alltag des betroffenen Menschen ergeben (Falldarstellung).
Es ist auszuführen, welche Ziele mit den beantragten Hilfen erreicht werden sollen und mit welchen Vorgehensweisen man diese Ziele erreichen will (Ziele und Methoden).
Es muss dargelegt werden, welche Zeit für die einzelnen Vorgehensweisen benötigt wird und bis wann man am Ziel sein will (Umfang der beantragten Fachleistung).

2. Die fachärztliche Stellungnahme
Hier wird, in der Regel durch einen psychiatrischen Facharzt, die Notwendigkeit der Hilfen aus medizinischer Sicht dargelegt und die Beeinträchtigungen werden nach internationalem Standard (ICD 10) diagnostisch klassifiziert.

3. Der Sozialhilfegrundantrag
Dieser wird zur Prüfung der finanziellen Verhältnisse der/des Beantragenden gebraucht. Darin werden neben den Angaben zur Person u. a. auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der/des Antragsstellenden sowie eventuelle Unterhaltsverpflichtungen oder Unterhaltsansprüche abgefragt.

4. Kopie des Schwerbehindertenausweises

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die möglicherweise noch offen gebliebenen Fragen in der dafür zuständigen Hilfeplankonferenz geklärt werden konnten, wird in der Regel die Kostenübernahme (für die tatsächlich erbrachten und durch die/den Betreuten quittierten Leistungen) für ein Jahr bewilligt. Danach muss jeweils ein Folgeantrag für ein weiteres Jahr gestellt werden, solange weiterhin Hilfen erforderlich sind.

Unsere Assistenzangebote zu Beratung und Beantragung

Möglicherweise wüssten sie ja gern schon vor der Antragsstellung, ob das BeWo die richtige Unterstützung für Sie ist oder ob Ihr Antrag überhaupt eine Chance auf Bewilligung hat. Wir laden Sie gern zu einer unverbindlichen Beratung in unser Büro ein. Wenn Sie uns lieber zu sich einladen möchten oder für ein erstes Treffen einen neutralen Ort bevorzugen, können wir uns auch dort zu einem Beratungstermin verabreden. Wenn Sie wünschen, vermitteln wir Ihnen aber auch gern den Kontakt zu den offiziellen Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Aufgrund unserer fachlichen Erfahrung empfehlen wir unseren Kundinnen und Kunden, die gesamte Antragstellung gemeinsam miteinander abzuwickeln. Sie können sich auf Ihren Teil der Mitarbeit konzentrieren, während wir dafür Sorge tragen, dass am Ende alles Notwendige beisammen ist.

Nutzen sie dieses Angebot! Diese Leistungen sind für Sie absolut kostenfrei!