- Grundlegende Informationen
- Anspruchsberechtigte Personen
- Finanzierung der Hilfen
- Unsere Betreuungspraxis
- Kurze Fragen - knappe Antworten
Kurze Fragen - knappe Antworten
In diesem Bereich wollen wir Sie über verschiedene Aspekte rund um das ambulant betreute Wohnen informieren. Falls sie uns dabei unterstützen wollen, so sind Sie herzlich eingeladen, uns Ihre Fragen zu schicken. Bei jedem Update der Seite werden die neuen Fragen und Antworten eingearbeitet:
Frage: Was ist gemeint, wenn hier von ambulant betreutem Wohnen gesprochen wird?
Antwort: Das ambulant betreute Wohnen wie wir es verstehen, leistet Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen persönlich zugeschnittene Hilfestellungen im eigenen Wohnumfeld. Es soll dazu beitragen, die Benachteiligungen bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für diese Menschen auszugleichen oder zumindest zu lindern. Es soll die selbstständige Lebensführung so erhalten und wenn möglich so erweitern, dass ein weitgehend zufriedenstellendes Leben in diesem selbst bestimmten Lebensumfeld möglich ist.
Frage: Wer hat Anspruch auf diese Leistung?
Antwort: Grundsätzlich Anspruch auf diese Leistung haben alle Menschen die - nach § 53 des zwölften Buches der Sozialgesetzgebung (SGB XII) Abs.1 - „durch eine Behinderung ... wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind ...“.
Die AmbWa hat ihr Angebot, auf Grund unserer fachlichen Orientierung, auf Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ausgerichtet.
Frage: Wie funktioniert ambulant betreutes Wohnen?
Antwort: Die Betreuungsleistungen werden auf der Grundlage eines individuellen Hilfeplans von qualifizierten und erfahrenen Fachkräften erbracht. Das ambulant betreute Wohnen findet als sogenannte aufsuchende Hilfe überwiegend im Lebensumfeld unserer Kundinnen und Kunden statt.
Frage: Wer trägt die Kosten für diese Leistung?
Antwort: Wenn die finanziellen Mittel der berechtigten Person die im Sozialrecht festgelegten Freigrenzen nicht überschreiten, übernimmt die öffentliche Hand die volle Finanzierung. Abgerechnet werden die, von der betreuten Person quittierten Leistungen.
Frage: Wer kann mich zu diesem Thema unverbindlich beraten?
Antwort: Offizielle Beratungsstellen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sind die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) sowie Kontakt-, Koordinations- und Beratungsstellen (KoKoBe) für Menschen mit geistigen und anderen Behinderungen. Daneben helfen Ihnen auch die Fachdienste des Gesundheitsamts oder die Behindertenbeauftragten Ihrer Gemeinde. Infomaterial gibt es auch auf der Website des Landschaftsverband Rheinland (LVR) und auf unserer Linkseite.
Frage: Was erwartet man von mir als „Leistungsnehmer“?
Antwort: Wir erwarten von unseren Kunden die Bereitschaft, an den gemeinsam erarbeiteten Zielen nach Ihren individuellen Möglichkeiten mitzuwirken. Wir erwarten ebenfalls, dass es eine Bereitschaft gibt, die Betreuung als Unterstützung zur Selbsthilfe aufzufassen und die damit verbundenen Unbequemlichkeiten gemeinsam zu überwinden, auch wenn der Weg manchmal weit ist. Wir wünschen uns, dass wir so vertrauensvoll miteinander umgehen können, wie es Ihre persönlichen Beeinträchtigungen erlauben. Damit wir gemeinsam erreichte Ziele auch miteinander feiern können.