Was ist gemeint, wenn hier von ambulant betreutem Wohnen gesprochen wird?

Der Begriff „Betreutes Wohnen“ hat heute viele Bedeutungen. Wenn wir von ambulant betreutem Wohnen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sprechen, so meinen wir damit eine Leistung, die im Sozialgesetzbuch unter „Eingliederungshilfen für behinderte Menschen“ beschrieben ist. Sie soll die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern sowie helfen Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegen zu wirken.

  • Inhaltlich kann ambulant betreutes Wohnen als ein Bündel von Hilfen für Menschen mit behindernden psychischen Beeinträchtigungen verstanden werden, die
  • in den eigenen vier Wänden,
  • bei weitestgehendem Erhalt der Selbstständigkeit des Betreuten,
  • mit dem Ziel der Verbesserung, mindestens aber dem Erhalt der Fähigkeiten zur selbstbestimmten Gestaltung des Lebens
  • durch einen entsprechend Qualifizierten Fachdienstes
  • in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Betreuten

geleistet werden.

Das ambulant betreute Wohnen, wie wir es verstehen, soll durch persönlich zugeschnittene Hilfen im Alltag dazu beitragen, die Benachteiligungen bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für die Betroffenen auszugleichen oder zumindest zu lindern. Es soll die eigenständige Lebensführung der/des Betroffenen erhalten oder dazu führen, dass er /sie eines Tages, ohne auf professionelle Hilfe angewiesen zu sein, selbstständig im selbst gewählten Wohnumfeld leben kann.